Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für das Hotel Restaurant Hornfluh interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung entsteht zwischen Ihnen und dem Hotel Restaurant Hornfluh ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.
1. Reservation / Vertragsabschluss
Reservationen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Hotel Restaurant Hornfluh getätigt werden. Dadurch entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Hotel Restaurant Hornfluh, dem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil zu Grunde liegen. Vom Zeitpunkt der Reservationsbestätigung an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und das Hotel Restaurant Hornfluh wirksam. 3 Wochen vor Anreisetermin ist zudem die genaue Personenzahl zu bestätigen.
2. Vertragsgegenstand
Das Hotel Restaurant Hornfluh verpflichtet sich, bei der von Ihnen getätigten Buchung diejenigen Leistungen zu erbringen, welche gemäss Prospekt/Homepage angeboten werden. Sonderwünsche können nur in vorgängiger Absprache mit dem Hotel Restaurant Hornfluh berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden dem Gast nach Aufwand verrechnet.
3. Preise
Die Preise für das Hotel Restaurant Hornfluh ersehen Sie aus der aktuellen Preisliste. Sie verstehen sich pro Person und Nacht inkl. Halbpension (Abendessen und Frühstück). Die Kurtaxe wird separat pro Person und Nacht verrechnet. Sämtliche Preisangaben sind in Schweizer Franken. Preisänderungen vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Wir akzeptieren Kreditkarten, Maestro, EC Karte und Postkarten. Allfällige Annullationskosten werden beim Gast eingefordert.
5. Annullationsbedingungen
Stornierungen brauchen der schriftlichen Form. Fehlen spezielle Vereinbarungen, so fallen bis 1 Monat vor Ferienantritt keine Stornokosten an. Ab 30 Tage vor Ferienantritt stellen wir maximal 3 Übernachtungen pro Person in Rechnung. Wird eine Reservation innerhalb 7 Tage vor Ferienantritt storniert, wird das gebuchte Arrangement zu 100 % verrechnet, falls kein Ersatzmieter gefunden
werden kann. Die gleiche Regelung gilt für verspätete Ferienantritte oder vorzeitige Abreisen. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung.
6. Mitnehmen von Getränken und Lebensmitteln
Es ist nicht erlaubt, mitgebrachte Softgetränke, alkoholische Getränke oder Lebensmittel im und ums Hotel Restaurant Hornfluh zu konsumieren.
8. Benützung der Hotelzimmer und Massenlager
Das Hotelzimmer/Massenlager ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche bei der Reservation angegeben worden sind. Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Hotel Restaurant Hornfluh zu melden.
9. Schadenersatzpflicht und Haftung
Das Hotel Restaurant Hornfluh haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen nur für Mängel, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Gast hat Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Hotels Restaurant Hornfluh vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden kann. Für eingebrachte Sachen des Gastes wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Weiter lehnt das Hotel Restaurant Hornfluh jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden des Hotels Restaurant Hornfluh oder dessen Mitarbeitenden zustande gekommen sind. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder durch Nichtbeachten von Weisungen des Hotels Restaurant Hornfluh oder dessen Mitarbeitenden verursacht wurden. Ansprüche müssen umgehend, spätestens 14 Tage nach Abreise, schriftlich beim Hotel Restaurant Hornfluh geltend gemacht werden; anderenfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.
10. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Gastes mit dem Hotel Restaurant Hornfluh unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
11. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Thun.
1. Reservation / Vertragsabschluss
Reservationen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Hotel Restaurant Hornfluh getätigt werden. Dadurch entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Hotel Restaurant Hornfluh, dem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil zu Grunde liegen. Vom Zeitpunkt der Reservationsbestätigung an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und das Hotel Restaurant Hornfluh wirksam. 3 Wochen vor Anreisetermin ist zudem die genaue Personenzahl zu bestätigen.
2. Vertragsgegenstand
Das Hotel Restaurant Hornfluh verpflichtet sich, bei der von Ihnen getätigten Buchung diejenigen Leistungen zu erbringen, welche gemäss Prospekt/Homepage angeboten werden. Sonderwünsche können nur in vorgängiger Absprache mit dem Hotel Restaurant Hornfluh berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden dem Gast nach Aufwand verrechnet.
3. Preise
Die Preise für das Hotel Restaurant Hornfluh ersehen Sie aus der aktuellen Preisliste. Sie verstehen sich pro Person und Nacht inkl. Halbpension (Abendessen und Frühstück). Die Kurtaxe wird separat pro Person und Nacht verrechnet. Sämtliche Preisangaben sind in Schweizer Franken. Preisänderungen vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Wir akzeptieren Kreditkarten, Maestro, EC Karte und Postkarten. Allfällige Annullationskosten werden beim Gast eingefordert.
5. Annullationsbedingungen
Stornierungen brauchen der schriftlichen Form. Fehlen spezielle Vereinbarungen, so fallen bis 1 Monat vor Ferienantritt keine Stornokosten an. Ab 30 Tage vor Ferienantritt stellen wir maximal 3 Übernachtungen pro Person in Rechnung. Wird eine Reservation innerhalb 7 Tage vor Ferienantritt storniert, wird das gebuchte Arrangement zu 100 % verrechnet, falls kein Ersatzmieter gefunden
werden kann. Die gleiche Regelung gilt für verspätete Ferienantritte oder vorzeitige Abreisen. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung.
6. Mitnehmen von Getränken und Lebensmitteln
Es ist nicht erlaubt, mitgebrachte Softgetränke, alkoholische Getränke oder Lebensmittel im und ums Hotel Restaurant Hornfluh zu konsumieren.
8. Benützung der Hotelzimmer und Massenlager
Das Hotelzimmer/Massenlager ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche bei der Reservation angegeben worden sind. Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Hotel Restaurant Hornfluh zu melden.
9. Schadenersatzpflicht und Haftung
Das Hotel Restaurant Hornfluh haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen nur für Mängel, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Gast hat Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Hotels Restaurant Hornfluh vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden kann. Für eingebrachte Sachen des Gastes wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Weiter lehnt das Hotel Restaurant Hornfluh jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden des Hotels Restaurant Hornfluh oder dessen Mitarbeitenden zustande gekommen sind. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder durch Nichtbeachten von Weisungen des Hotels Restaurant Hornfluh oder dessen Mitarbeitenden verursacht wurden. Ansprüche müssen umgehend, spätestens 14 Tage nach Abreise, schriftlich beim Hotel Restaurant Hornfluh geltend gemacht werden; anderenfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.
10. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Gastes mit dem Hotel Restaurant Hornfluh unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
11. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Thun.
Hausordnung
Werte Hotelgäste und Benützer/Innen der Massenlager
Wir bitten Sie, diese Hausordnung zu beachten. So helfen Sie ganz entscheidend mit, das Hotel Restaurant Hornfluh, seine Umgebung und das gute Einvernehmen mit anderen Gästen zu erhalten.
1. Sämtliche Zimmer und Massenlager dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Wir empfehlen das Mitnehmen von Hausschuhen.
2. Beschädigte oder fehlende Gegenstände und Einrichtungen sind zu ersetzen oder zu bezahlen. Schäden jeglicher Art sind umgehend dem Hotel Restaurant Hornfluh zu melden. Wir behalten uns vor, nachträglich festgestellte Schäden in Rechnung zu stellen.
3. Der Umwelt zu liebe bitten wir Sie, Strom und Wasser sparsam zu gebrauchen.
4. Es ist untersagt, Abfall von mitgebrachten Getränken und Lebensmitteln im oder um das Hotel Restaurant Hornfluh zu entsorgen.
5. Feuerlöscher dürfen nur im Brandfall benützt werden.
6. Das Mobiliar in den Zimmern und Massenlager (Tische , Stühle, Matratzen, Wolldecken, Kissen etc.) darf nicht aus den Räumen genommen werden.
7. Ausser im Raucherstübli herrscht im ganzen Hotel Restaurant Hornfluh RAUCHVERBOT.
8. Von 22.00 h bis 7.00 h ist allgemeine Nachtruhe. Wir bitten Sie in dieser Zeit keinen unnötigen Lärm zu verursachen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Wir bitten Sie, diese Hausordnung zu beachten. So helfen Sie ganz entscheidend mit, das Hotel Restaurant Hornfluh, seine Umgebung und das gute Einvernehmen mit anderen Gästen zu erhalten.
1. Sämtliche Zimmer und Massenlager dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Wir empfehlen das Mitnehmen von Hausschuhen.
2. Beschädigte oder fehlende Gegenstände und Einrichtungen sind zu ersetzen oder zu bezahlen. Schäden jeglicher Art sind umgehend dem Hotel Restaurant Hornfluh zu melden. Wir behalten uns vor, nachträglich festgestellte Schäden in Rechnung zu stellen.
3. Der Umwelt zu liebe bitten wir Sie, Strom und Wasser sparsam zu gebrauchen.
4. Es ist untersagt, Abfall von mitgebrachten Getränken und Lebensmitteln im oder um das Hotel Restaurant Hornfluh zu entsorgen.
5. Feuerlöscher dürfen nur im Brandfall benützt werden.
6. Das Mobiliar in den Zimmern und Massenlager (Tische , Stühle, Matratzen, Wolldecken, Kissen etc.) darf nicht aus den Räumen genommen werden.
7. Ausser im Raucherstübli herrscht im ganzen Hotel Restaurant Hornfluh RAUCHVERBOT.
8. Von 22.00 h bis 7.00 h ist allgemeine Nachtruhe. Wir bitten Sie in dieser Zeit keinen unnötigen Lärm zu verursachen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
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